Versickerung

Die Versickerung des Niederschlagswassers im Verbandsgebiet ist seitens des ABV IN-Süd (mit Ausnahmen) nicht nur erlaubt sondern aus ökologischen Gründen sogar erwünscht.

Zuerst zu den Ausnahmen bzw. gebietsspezifischen Besonderheiten

Das Baugebiet „Süd III“ des Marktes Reichertshofen liegt in der weiteren Schutzzone des Wasserschutzgebietes. Hier wurde eine eigene Niederschlagswasserkanalisation errichtet.
Im Gewerbegebiet-Ost des Marktes Reichertshofen wurde für das unverschmutzte Dachflächenabwasser ebenfalls eine eigene Niederschlagswasserkanalisation errichtet (das Niederschlagswasser der sonstigen gewerblichen Verkehrsflächen ist zusammen mit dem Schmutzwasser in die Mischhausanschlüsse einzuleiten.)
Auch in den Baugebieten „Schafberg“ & „Schafberg II“ des Marktes Reichertshofen wurde eine eigene Niederschlagswasserkanalisation errichtet.

Aufgrund des Versickerungsverbots in der Wasserschutzzone und zur Gewährleistung des wirtschaftlichen Betriebes der eigens errichteten Niederschlagswasserkanalisation ist in diesen Gebieten eine Versickerung satzungsgemäß nicht zulässig („Süd III“ und Gewerbegebiet-Ost) bzw. ist eine Gebührenermäßigung bei Versickerung nicht möglich („Schafberg“ & „Schafberg II“).

In allen anderen Bereichen des Verbandsgebietes ist die Versickerung, soweit technisch möglich, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gestattet.

Beim Anschlusskanal des Gewerbegebietes „An der Neuburger Straße“ des Marktes Reichertshofen und den Erschließungskanälen in „Walding“ handelt es sich um Schmutzwasserkanäle; Niederschlagswasser darf dort nicht eingeleitet werden.

Welche Vorteile hat die Versickerung?

– das Niederschlagswasser wird dort, wo es anfällt wieder dem Wasserkreislauf zugeführt;
– das Kanalnetz wird entlastet; es verringert sich die Gefahr von Rückstau bei Starkregen;
– die Ableitung von Niederschlagswasser über Kanäle in die Flüsse verstärkt die Hochwassergefahr; durch die Versickerung wird aus Niederschlagswasser Grundwasser, welches den Flüssen nur langsam zufließt;
– für die versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen das Niederschlagswasser versickert, entfällt die Niederschlagswassergebühr;

Wie wird am besten versickert?

– die ökologisch sinnvollste und oftmals billigste Variante ist, das Niederschlagswasser in Wiesen, Sickermulden oder Kiesbett zu leiten; hierbei wird das Wasser durch den natürlichen Bodenfilter gereinigt; durch geschickte Gestaltung und Bepflanzung sind diese Flächen leicht zu einer beschaulichen Ecke des Gartens zu verwandeln;
– der Bau des Sickerschachtes ist als die letztmögliche Lösung anzusehen und soll nur ins Auge gefasst werden, wenn andere Wege der Versickerung ausscheiden (die Abläufe müssen hierbei mit einer Vorreinigung wie Sieb oder Nassschlammablauf ausgestattet werden).

Was ist technisch zu beachten?

– der Boden muss das anfallende Wasser aufnehmen können;
– die Versickerung sollte mit sicherem Abstand zur Kellerwand und zum Nachbargrundstück erfolgen;
– für Gewerbeflächen, Verkehrsflächen und Wasserschutzgebiete gelten besondere Regelungen; ebenso für Dächer mit Kupfer-, Zink- oder Bleideckung über 50 m²;
– der Hofablauf darf nicht auf den öffentlichen Grund (Straßen, Gehwege) entwässern (Ausnahmen sind u. U. bei Altbeständen möglich).

Um die Gebührenermäßigung zu erhalten, muss die Sickeranlage beim ABV angemeldet und im Bauzustand abgenommen werden.

Hier noch ein paar Hinweise zur Versickerung:

Auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft finden Sie interessante Tipps und Vorschläge.
Wir haben für Sie ein paar zusammengestellt und auch schon verlinkt, damit Sie schneller an die Informationen gelangen können:

– Das Landesamt für Wasserwirtschaft (neu: Landesamt für Umwelt) hat einen Praxisratgeber für Grundstückseigentümer herausgebracht. Er enthält weiterführende Informationen zur Niederschlagswasserversickerung und zur Gestaltung von Wegen und Plätzen. Den Ratgeber können Sie hier unter „Publikation“ kostenlos ansehen/downloaden.

– Anhand von Programm BEN (Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen) können Sie prüfen, ob Sie erlaubnisfrei versickern oder einleiten dürfen und welche Bedingungen dabei einzuhalten sind.
Folgen Sie bitte dazu dem Link!

– Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau hat u. a. Merkblätter zum Thema Versickerung aufgelegt.
Näheres finden Sie hier:
„Mit Pflanzen versickern – Versickerungsmulden standtortgerecht bepflanzt“
„Niederschlagswasser versickern – Bau und Betrieb begrünbarer Versickerungsmulden“ (Bitte folgen Sie den Links!)

Wir haben auch Merkblätter bereitgestellt, die Ihnen zusätzliche Informationen zur Versickerung geben sollen:
– Zur Niederschlagswasserfreistellungsverordnung gelangen Sie hier.
– Die Anerkennungskriterien der Niederschlagswasserversickerung können Sie hier einsehen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte persönlich an uns.

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