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Über uns

Das Logo des ABV:

Das Logo des ABV ist auf dem Querschnitt eines Kanalrohres (sog. „Ei-Profil“) aufgebaut. Hierin wurden die Wappen der Mitgliedsgemeinden (Baar-Ebenhausen und Markt Reichertshofen) und der Name des Zweckverbandes integriert. Das kreuzende blaue Band soll übermitteln, dass der ABV durch seine Tätigkeit (Betreiben des Kanalnetzes) für die Reinhaltung der Gewässer in seinem Zuständigkeitsbereich sorgt.

Zuständigkeit des ABV:

Der Zweckverband „Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd“ (ABV IN-Süd) ist zuständig für die Abwasserbeseitigung (= Betreiben und Unterhalten des Kanalnetzes) für das Gebiet der Gemeinde Baar-Ebenhausen und der Gemeindeteile Reichertshofen und Gotteshofen des Marktes Reichertshofen (für alle anderen Gemeindeteile ist der Markt Reichertshofen selbst zuständig).
Mit dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Karlskron wurde dem ABV IN-Süd Ende 2007 auch die Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung des Gemeindeteiles Walding der Gemeinde Karlskron übertragen.

Zur Entstehung des ABV und seines Namens:

Der ABV IN-Süd wurde 1962 durch die (damals noch selbständigen) Gemeinden Baar und Ebenhausen und dem Markt Reichertshofen gegründet.
Die Mitgliedsgemeinden übertrugen dem Zweckverband ihre Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung in ihren Gemeinden bzw. einzelner Ortsteile (Markt Reichertshofen, siehe oben).
Nachdem die dem Zweckverband angehörenden Gemeinden südlich der Stadt Ingolstadt liegen, erhielt der Verband den Namen „Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd“. Der Sitz der Geschäftsstelle des ABV IN-Süd befindet sich im neu erbauten Pumpwerk Baar-Ost

Rechtsstellung des ABV:

Der ABV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er besitzt das Recht, Dienstherr von Beamten zu sein und eigene Angestellte bzw. Arbeiter zu beschäftigen.
Für die Verbandswirtschaft gelten die Vorschriften für Gemeinden entsprechend, soweit sich nicht aus der Spezialvorschrift „Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit“ (KommZG) etwas anderes ergibt.
Rechtsaufsichtsbehörde des ABV ist wie bei den Mitgliedsgemeinden das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm.
Der ABV unterliegt der regelmäßigen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.
Die Rechtsverhältnisse des Verbandes sind in einer Verbandssatzung geregelt.

Organe des ABV:

Der Zweckverband hat folgende Organe:
1. die Verbandsversammlung
2. der Verbandsausschuss
3. der Verbandsvorsitzende

Die Verbandsversammlung besteht aus Verbandsräten die von den Mitgliedsgemeinden entsandt werden und ehrenamtlich tätig sind. Die Zahl der Verbandsräte ist gekoppelt an die Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden (bzw. der angeschlossenen Gemeindeteile). Derzeit (Wahlperiode 2020-2026) gehören 13 Verbandsräte der Verbandsversammlung an, wovon 7 von der Gemeinde Baar-Ebenhausen und 6 vom Markt Reichertshofen bestellt wurden. Für jeden Verbandsrat entsenden die Mitgliedsgemeinden auch einen Vertreter für den Fall seiner Verhinderung. Die Verbandsräte werden von den Mitgliedsgemeinden größtenteils aus der Mitte der (Markt-) Gemeinderäte bestellt, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben, so dass auch Bürgerinnen und Bürger ohne Gemeinderatsmandat entsandt werden können, wie dies auch derzeit der Fall ist.

Der Verbandsausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern, welche die Verbandsversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung (jeweils zu Beginn einer Wahlperiode) aus ihrer Mitte bestellt. Für jedes Ausschussmitglied wird auch wieder ein Stellvertreter benannt.

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Der Verbandsvorsitzende soll der gesetzliche Vertreter (Bürgermeister) einer Verbandsmitgliedsgemeinde sein.
Zum Verbandsvorsitzenden wurde für die Wahlperiode 2020-2026

Herr Ludwig Wayand (Bürgermeister der Gemeinde Baar-Ebenhausen)

und zum Stellvertreter

Herr Michael Franken (Bürgermeister des Marktes Reichertshofen)

gewählt. Die örtliche Rechnungsprüfung obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss, der aus drei Verbandsräten besteht.

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